Internetsperren – Gesetz wird nun von Brüssel geprüft…
Das Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen”(Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wurde zwar bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen, steht aber möglicherweise vor einem entscheidenden Verzug: Das Gesetz benötigt zum Vollzug die “Unterschrift” des Bundespräsidenten. Dies hätte am 01.08.2009 stattfinden sollen. Wegen einer Anfrage aus Brüssel wurde das Gesetz allerdings noch zur Prüfung durch die EU-Kommission nach Brüssel versandt, was entscheidende Auswirkungen nach sich ziehen könnte. Ein Gesetz muss noch in der Legislatur-Periode des Bundestags verabschiedet werden, ansonsten verfällt es oder wird neu angesetzt.
Angenommen, es kommt soweit, verzögert sich die Verabschiedung des Gesetzes, was im Grunde auch kein Gewinn für die Gegner des ZugErschwG wäre. Der Erfolg wäre eine Verhinderung des Gesetzes durch das BVerfG, welches eine klare Aussage zu diesem Gesetz treffen sollte.
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Angenommen, es kommt soweit, verzögert sich die Verabschiedung des Gesetzes, was im Grunde auch kein Gewinn für die Gegner des ZugErschwG wäre. Der Erfolg wäre eine Verhinderung des Gesetzes durch das BVerfG, welches eine klare Aussage zu diesem Gesetz treffen sollte.
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